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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

Dental-Recruiting GmbH
Freundallee 23
30173 Hannover
Deutschland

vertreten durch den Geschäftsführer Julian Klemens
Amtsgericht Hannover, HRB 226553

– nachfolgend „DR“ –

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Dental-Recruiting GmbH und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Recruiting, Mitarbeitergewinnung, Personalmarketing, Online-Marketing, Performance-Marketing, Erstellung und Betreuung von Recruiting-Kampagnen sowie damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Das Angebot von DR richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

DR schließt im Rahmen der von diesen AGB erfassten Leistungen keine Verträge mit Verbrauchern.

(3) Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrages, die Leistungen von DR ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn DR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Dies gilt auch dann, wenn DR in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

(5) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer sonstigen ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen DR und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen von DR

(1) DR unterstützt Unternehmen und insbesondere Zahnarztpraxen, medizinische Einrichtungen und vergleichbare Unternehmen bei der Gewinnung von Mitarbeitern.

Hierzu können insbesondere folgende Leistungen gehören:

Entwicklung und Umsetzung von Recruiting-Strategien,
Konzeption und Durchführung von Online-Werbekampagnen,
Erstellung und Optimierung von Werbeanzeigen,
Erstellung von Texten, Bildern, Videos und sonstigen Werbemitteln,
Planung und Durchführung von Foto- und Videoproduktionen,
Erstellung und Optimierung von Landingpages und Recruiting-Funnels,
Einrichtung von Bewerbungs- und Vorqualifizierungsprozessen,
technische Einrichtung von Tracking- und Marketingmaßnahmen,
Auswertung und Optimierung laufender Kampagnen,
Beratung zur Arbeitgeberpositionierung,
Unterstützung bei der Bearbeitung und Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen sowie
sonstige im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung zwischen DR und dem Kunden.

(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen von DR überwiegend um Dienstleistungen.

DR schuldet insbesondere nicht die Einstellung eines bestimmten Bewerbers, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder Bewerbern oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(4) Aussagen über voraussichtliche Bewerberzahlen, Erfahrungswerte, Recruiting-Zeiträume, Kosten pro Bewerbung oder vergleichbare Kennzahlen stellen grundsätzlich Prognosen auf Basis bisheriger Erfahrungen dar und begründen keinen Anspruch auf das Erreichen entsprechender Ergebnisse.

(5) Der Recruiting-Erfolg hängt neben der Tätigkeit von DR von zahlreichen Faktoren ab, die DR nicht oder nur eingeschränkt beeinflussen kann. Hierzu gehören beispielsweise:

Standort und Einzugsgebiet der Praxis,
gesuchte Qualifikation,
Arbeitszeiten,
Vergütung,
Arbeitgeberattraktivität,
Wettbewerbssituation,
Arbeitsmarktlage,
Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden,
Erreichbarkeit von Bewerbern,
Qualität und Ablauf von Bewerbungsgesprächen sowie
die letztendliche Entscheidung eines Bewerbers.

(6) DR ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Dienstleister einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss und Beginn der Leistungserbringung

(1) Ein Vertrag zwischen DR und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von DR annimmt.

Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung, elektronische Bestätigung, Bestätigung in Textform oder auf andere zwischen den Parteien vereinbarte Weise erfolgen.

(2) Mit Annahme des Angebots beginnt das Vertragsverhältnis.

DR ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, mit den zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Vorbereitungs- und Umsetzungsleistungen zu beginnen.

Hierzu können insbesondere gehören:

Strategie und Konzeption,
Vorbereitung der Kampagne,
Erstellung von Texten und Werbeanzeigen,
Erstellung von Creatives,
Vorbereitung oder Durchführung von Video- und Fotoaufnahmen,
Erstellung des Recruiting-Funnels,
Einrichtung von Tracking,
Einrichtung technischer Systeme und Schnittstellen,
Vorbereitung der Werbekonten sowie
sonstige für den Kampagnenstart erforderliche Arbeiten.

(3) Soweit im Angebot eine bestimmte Kampagnen-, Betreuungs- oder Anzeigenlaufzeit vereinbart wurde, beginnt diese Laufzeit grundsätzlich mit dem erstmaligen Livegang beziehungsweise der erstmaligen Ausspielung der vereinbarten Werbekampagne, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

(4) Die Zeit zwischen Vertragsschluss und Kampagnenstart ist Bestandteil der Leistungserbringung, wird jedoch grundsätzlich nicht auf eine ausdrücklich in Tagen oder Monaten vereinbarte Kampagnenlaufzeit angerechnet.

(5) Verzögert sich der Kampagnenstart aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, beginnt die Kampagnenlaufzeit erst mit dem tatsächlichen Kampagnenstart. Die Fälligkeit bereits vereinbarter Vergütungen wird dadurch grundsätzlich nicht verschoben.

(6) Präsentationen von Leistungen auf der Website von DR, in sozialen Netzwerken, Werbeanzeigen oder sonstigen Marketingmaterialien stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

§ 4 Werbebudget und Kosten von Drittanbietern

(1) Soweit zur Durchführung der vereinbarten Leistungen kostenpflichtige Werbeanzeigen geschaltet werden, bestimmt sich das hierfür vorgesehene Werbebudget nach der Vereinbarung mit dem Kunden.

(2) Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung von DR, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Sämtliche Kosten für Werbeanzeigen auf Plattformen wie insbesondere Meta, Facebook, Instagram, Google oder vergleichbaren Drittplattformen trägt der Kunde zusätzlich zur Vergütung von DR.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Plattformbetreiber abgerechnet.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die Dauer der Kampagne ein ausreichendes Zahlungsmittel beziehungsweise Werbebudget zur Verfügung steht.

(6) Können Werbeanzeigen aufgrund eines fehlenden, abgelehnten oder nicht ausreichenden Zahlungsmittels des Kunden nicht oder nur eingeschränkt ausgespielt werden, fällt dies nicht in den Verantwortungsbereich von DR.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen setzt eine aktive und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen, die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, vollständig und innerhalb angemessener Frist zur Verfügung zu stellen beziehungsweise vorzunehmen.

(2) Hierzu können insbesondere gehören:

Angaben zur Praxis und den offenen Stellen,
Informationen zu Arbeitsbedingungen und Benefits,
Logos und Corporate-Design-Materialien,
Fotos und Videos,
erforderliche Zugänge zu Werbekonten und sonstigen Systemen,
Freigabe von Werbeanzeigen, Funnels und sonstigen Inhalten,
Bereitstellung geeigneter Ansprechpartner,
Teilnahme an vereinbarten Terminen sowie
zeitnahe Bearbeitung eingehender Bewerbungen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, eingehende Bewerbungen innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten und Bewerber zeitnah zu kontaktieren.

DR hat keinen Einfluss darauf, ob der Kunde Bewerber erreicht, zu Gesprächen einlädt oder einstellt.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass DR über sämtliche Informationen verfügt, die zur sachgerechten Durchführung der Kampagne erforderlich sind.

Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle, Arbeitszeiten, Vergütung, Anforderungen oder sonstiger wesentlicher Rahmenbedingungen sind DR unverzüglich mitzuteilen.

(5) Verzögert oder verhindert der Kunde durch fehlende oder verspätete Mitwirkung die Leistungserbringung, gerät DR hierdurch nicht in Verzug.

Der Vergütungsanspruch von DR bleibt grundsätzlich bestehen.

(6) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen bereit, die auf seiner Seite für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

(7) DR ist berechtigt, Termine und Beratungen digital, insbesondere per Video- oder Telefonkonferenz, durchzuführen, sofern nicht aufgrund der Art der vereinbarten Leistung eine Durchführung vor Ort erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist.

§ 6 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm an DR übermittelten Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Dies betrifft insbesondere:

Logos,
Marken und Unternehmenskennzeichen,
Texte,
Bilder,
Fotografien,
Videos,
Audioaufnahmen,
Mitarbeiteraufnahmen,
Bewertungen,
Grafiken und
sonstige Medien und Inhalte.

(2) Der Kunde sichert zu, über sämtliche für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und sonstigen Erlaubnisse zu verfügen.

Dies gilt insbesondere für Aufnahmen von Mitarbeitern und sonstigen erkennbaren Personen.

(3) Der Kunde ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte.

(4) DR ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen.

DR ist berechtigt, die Verwendung von Inhalten abzulehnen oder auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Nutzung rechtswidrig sein könnte.

(5) Werden gegenüber DR Ansprüche Dritter wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte geltend gemacht, stellt der Kunde DR von berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.

Dies gilt nicht, soweit DR die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

§ 7 Werbeplattformen und externe Systeme

(1) Zur Durchführung von Recruiting- und Marketingkampagnen können externe Plattformen und Systeme eingesetzt werden, insbesondere Meta, Facebook, Instagram, Google sowie weitere Werbe-, Tracking-, Hosting- und Softwareanbieter.

(2) DR hat auf die technische Verfügbarkeit, Richtlinien, Algorithmen und Entscheidungen dieser Drittanbieter grundsätzlich keinen unmittelbaren Einfluss.

(3) Drittanbieter können insbesondere:

Werbeanzeigen ablehnen,
Anzeigen nachträglich deaktivieren,
die Reichweite von Anzeigen verändern,
technische Funktionen einschränken,
Werbekonten überprüfen,
Konten oder Business-Accounts vorübergehend beschränken oder
Konten dauerhaft sperren.

(4) DR wird im Rahmen des Zumutbaren versuchen, durch entsprechende Anpassungen eine Fortführung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen.

(5) Soweit eine Einschränkung, Sperrung, technische Störung oder sonstige Maßnahme eines Drittanbieters nicht von DR zu vertreten ist, begründet dies für sich genommen keinen Schadensersatzanspruch gegen DR.

(6) Der Vergütungsanspruch von DR bleibt grundsätzlich bestehen, soweit DR die vereinbarten Leistungen weiterhin erbringt oder zur Leistung bereit und in der Lage ist und die Behinderung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder eines nicht von DR beherrschbaren Drittanbieters stammt.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig, sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.

(3) Soweit eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die einzelnen Raten zu den im Angebot vereinbarten Zeitpunkten fällig.

Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ändert grundsätzlich nichts an der vereinbarten Gesamtvergütung.

(4) DR ist berechtigt, Zahlungen per Rechnung oder SEPA-Lastschrift einzuziehen, soweit dies mit dem Kunden vereinbart wurde.

(5) Kann eine berechtigte Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingezogen werden oder wird sie zurückgebucht, hat der Kunde die hierdurch tatsächlich entstehenden Rücklastschriftkosten zu tragen.

(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist DR berechtigt, die weitere Leistungserbringung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.

(2) Hierdurch entstehende Verzögerungen des Kampagnenstarts oder der laufenden Kampagne fallen nicht in den Verantwortungsbereich von DR.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung erhebliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung erheblich verletzt und DR deshalb eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

(4) Soweit der wichtige Grund in einer Verletzung vertraglicher Pflichten besteht, gelten die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich einer erforderlichen Fristsetzung oder Abmahnung.

(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von DR, insbesondere auf Zahlung bereits fälliger Vergütungen und gegebenenfalls Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kampagnenlaufzeit

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Annahme des Angebots durch den Kunden.

(2) Die individuell vereinbarte Kampagnen- beziehungsweise Betreuungslaufzeit beginnt grundsätzlich mit dem erstmaligen Livegang der Werbekampagne, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.

(3) Während des Zeitraums zwischen Vertragsschluss und Kampagnenstart ist DR bereits zur Durchführung der erforderlichen Vorbereitungs- und Umsetzungsleistungen berechtigt und verpflichtet.

(4) Der Vertrag endet nach Ablauf der individuell vereinbarten Laufzeit, sofern keine Anschlussbeauftragung, Verlängerung oder sonstige abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.

(5) Während einer vereinbarten festen Vertrags- beziehungsweise Kampagnenlaufzeit ist die ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Unterbrechung oder Pausierung der Kampagne

(1) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss oder nach Kampagnenstart eine vorübergehende Unterbrechung oder Pausierung der vereinbarten Leistungen, bedarf dies der Abstimmung mit DR.

(2) Eine vom Kunden gewünschte oder aus dessen Verantwortungsbereich erforderliche Unterbrechung führt grundsätzlich nicht zu einer Aussetzung oder zum Wegfall bereits entstandener oder vereinbarter Vergütungsansprüche.

(3) Soweit eine Kampagne aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden nicht fortgeführt werden kann, insbesondere wegen:

Betriebsurlaub,
fehlender Erreichbarkeit,
fehlender Freigaben,
fehlender Mitwirkung,
nicht bearbeiteter Bewerbungen,
fehlender Zahlungsmittel für Werbeplattformen oder
sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände,

bleibt der Vergütungsanspruch von DR grundsätzlich unberührt.

(4) Ob und in welchem Umfang eine vereinbarte Kampagnenlaufzeit während einer solchen Pause weiterläuft oder nach Abstimmung verlängert wird, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise einer zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

Eine eigenmächtige Pausierung durch den Kunden führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der Kampagnenlaufzeit.

(5) Wird eine Unterbrechung durch einen Umstand erforderlich, den DR zu vertreten hat, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

§ 12 Freigabe und Abnahme einzelner Leistungen

(1) Soweit einzelne Leistungen von DR nach ihrer Art werkvertraglichen Charakter haben und einer Abnahme zugänglich sind, insbesondere bestimmte individuell erstellte Videos, Landingpages oder vergleichbare abgeschlossene Arbeitsergebnisse, gelten ergänzend die gesetzlichen werkvertraglichen Vorschriften.

(2) DR kann den Kunden nach Fertigstellung auffordern, die betreffende Leistung zu prüfen und abzunehmen beziehungsweise konkrete Mängel mitzuteilen.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel darf eine Abnahme nicht verweigert werden.

(4) Eine Leistung gilt nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen auch dann als abgenommen, wenn DR dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

(5) Die bloße Mitteilung von Änderungswünschen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, steht einer Abnahme nicht entgegen.

(6) Leistungen, die ihrer Natur nach reine Dienstleistungen darstellen, insbesondere laufende Kampagnenbetreuung, Beratung, Optimierung und Anzeigenmanagement, unterliegen keiner Abnahme.

§ 13 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

(1) Von DR selbst erstellte Texte, Grafiken, Anzeigen, Videos, Funnelstrukturen, Landingpages, Konzepte, Vorlagen, Strategien und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.

(2) Soweit für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich, erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten und vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.

Der konkrete Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und dem Zweck der vereinbarten Leistung.

(3) Eine Übertragung von Eigentums-, Urheber- oder ausschließlichen Nutzungsrechten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) An allgemeinen Methoden, Vorlagen, Kampagnenstrukturen, technischen Abläufen, Funnelkonzepten, Know-how, Strategien und sonstigen wiederverwendbaren Bestandteilen von DR erhält der Kunde keine ausschließlichen Rechte.

DR bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Prozesse und nicht kundenspezifische Bestandteile für andere Projekte weiterzuverwenden.

(5) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte bleiben im Eigentum beziehungsweise in der Rechteinhaberschaft des Kunden oder des jeweiligen Rechteinhabers.

Der Kunde räumt DR für die Dauer und den Zweck der Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.

(6) Nach vollständiger Zahlung darf der Kunde die für ihn individuell erstellten und übergebenen Werbemittel grundsätzlich für eigene Unternehmenszwecke weiterverwenden, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde und keine Rechte Dritter oder lizenzrechtlichen Beschränkungen entgegenstehen.

(7) Nicht umfasst ist ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere das Recht, interne Vorlagen, Systeme, technische Automationen, nicht übergebene Quelldateien oder proprietäre Arbeitsprozesse von DR zu vervielfältigen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren oder Dritten zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung zu stellen.

§ 14 Kampagnendaten und statistische Auswertung

(1) DR ist berechtigt, im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehende Kampagnen- und Leistungsdaten zur Durchführung, Analyse und Optimierung der vereinbarten Leistungen zu verarbeiten.

(2) DR darf vollständig anonymisierte oder aggregierte Kampagnendaten auch zur internen Analyse, zur Verbesserung eigener Prozesse und zur Entwicklung von Benchmarks verwenden, sofern hierdurch weder der Kunde noch einzelne Bewerber oder sonstige natürliche Personen identifiziert werden können.

(3) Personenbezogene Bewerberdaten werden hiervon nicht erfasst und ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

§ 15 Referenznutzung

(1) Eine Nutzung des Namens, Logos oder sonstiger Unternehmenskennzeichen des Kunden durch DR zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Vereinbarung oder sonstige Berechtigung besteht.

(2) Soweit der Kunde DR ausdrücklich die Nutzung als Referenz gestattet, darf DR insbesondere den Namen und das Logo des Kunden auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf den eigenen Social-Media-Auftritten verwenden, um auf die Zusammenarbeit hinzuweisen.

(3) Die Veröffentlichung konkreter Kampagnenergebnisse, Bewerberzahlen, Einstellungszahlen, Aussagen des Kunden oder vergleichbarer Case-Study-Inhalte bedarf einer entsprechenden Berechtigung.

§ 16 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

(2) Soweit DR im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach der jeweiligen konkreten Verarbeitungstätigkeit.

Soweit beide Parteien personenbezogene Daten jeweils für eigene Zwecke und in eigener Verantwortung verarbeiten, bleibt die jeweilige eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit unberührt.

(4) Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er DR zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben wurden und von DR im vereinbarten Umfang verarbeitet werden dürfen.

(5) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne Berechtigung an Dritte weiterzugeben.

(6) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 17 Haftung

(1) DR haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie

d) soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DR nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DR.

(5) DR haftet insbesondere nicht für Entscheidungen von Bewerbern, die außerhalb des Einflussbereichs von DR liegen.

Dies betrifft beispielsweise:

Nichterscheinen zu Bewerbungsgesprächen,
Absagen,
Annahme anderer Stellenangebote,
falsche Angaben eines Bewerbers oder
die spätere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

(6) Ebenso haftet DR nicht für Störungen, Ausfälle, Sperrungen oder Änderungen externer Plattformen und Dienste, soweit DR diese nicht zu vertreten hat.

(7) Für Datenverluste haftet DR im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre, soweit die Datensicherung dem Verantwortungsbereich des Kunden oblag.

§ 18 Keine Rechts-, Steuer- oder Personalberatung

(1) Die Leistungen von DR umfassen keine Rechts- oder Steuerberatung.

(2) Soweit DR im Rahmen der Recruiting-Leistungen Hinweise zu Stellenanzeigen, Bewerbungsprozessen, Arbeitgeberkommunikation oder sonstigen Themen gibt, ersetzen diese keine individuelle rechtliche Beratung.

(3) Die Entscheidung über die Einstellung oder Ablehnung eines Bewerbers sowie die Gestaltung des Arbeitsvertrages und des späteren Arbeitsverhältnisses liegt ausschließlich beim Kunden.

§ 19 Widerrufsrecht

DR schließt die von diesen AGB erfassten Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher für diese Verträge nicht.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen DR und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zu Beweiszwecken in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist Hannover Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

(5) Erfüllungsort für die Leistungen von DR ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, Hannover.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026